Rechtsprechung
   LAG Hessen, 30.11.1995 - 4 Ta 292/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8363
LAG Hessen, 30.11.1995 - 4 Ta 292/95 (https://dejure.org/1995,8363)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.11.1995 - 4 Ta 292/95 (https://dejure.org/1995,8363)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. November 1995 - 4 Ta 292/95 (https://dejure.org/1995,8363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fernbleiben einer Partei, die zum persönlichen Erscheinen geladen ist, aufgrund unrichtiger Auskunft ihres Prozessvertreters ; Zurechnung des Verschuldens des Prozessvertreters bezüglich der Verhängung eines Ordnungsgeldes; Persönliche Fähigkeiten der Partei als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ordnungsgeld: keine Zurechnung von Anwaltsverschulden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 4 Ta 39/08

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin -

    Dies entspricht, soweit es um die Möglichkeit der Verhängung von Ordnungsgeldern wegen des Nichterscheinens persönlich geladener Parteien in einem Kammertermin geht, der wohl überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (etwa LAG Düsseldorf 01. August 1985 - 7 Ta 264/85 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 3; LAG Sachsen-Anhalt 24. Februar 1995 - 3 Ta 22/95 - BB 1995/1962; LAG Niedersachsen 07. August 2002 - 10 Ta 306/02 - MDR 2002/1333, zu II 3 a; LAG Schleswig-Holstein 16. Januar 2003 a. a. O., zu II 2; GK-ArbGG-Schütz a. a. O. § 51 Rn 35; Germelmann a. a. O. § 51 Rn 22; ErfK-Koch a. a. O. § 51 ArbGG Rn 13; anders dagegen die ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, etwa Hess. LAG 30. November 1995 - 4 Ta 292/95 - LAGE ZPO § 141 Nr. 7, zu b; 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR-Blattei ES 160.7 Nr. 227, zu II 5; ebenso Korinth ArbRB 2007/252, 255; Berscheid/Korinth a. a. O. § 51 Rn 25; Zöller-Greger ZPO 26. Aufl. § 141 Rn 12).
  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05

    Ladung - persönliches Erscheinen - Vertretung - Ordnungsgeld

    Dagegen geht die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dergemäß verfassungsrechtlich der Eintritt einer Verfahrensverzögerung als Voraussetzung für die Festsetzung des Ordnungsgeldes nicht geboten ist (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats 16. November 1997 - 2 BvR 429/97 - LM ZPO § 141 Nr. 7 a, zu 2 b) in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass den §§ 51 ArbGG, 141 ZPO ein solcher Vorbehalt nicht zu entnehmen ist (etwa Hess. LAG 30. Dezember 1995 - 4 Ta 292/95 - LAGE ZPO § 141 Nr. 7, zu b; ebenso Greger a.a.O. § 141 Rz 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht